E-Förderung
Worum geht es und was wird gefördert?
Der Koalitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 beschlossen, ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen.
Der Koalitionsausschuss hat sich am 27./28. November auf weitere Eckpunkte des Programms verständigt.
Das Programm verfolgt klima-, sozial- und industriepolitische Ziele und ist auf die Förderung von Kauf und Leasing von Neuwagen ausgerichtet.
Die Ausarbeitung des Programms liegt in der Federführung des Bundesumweltministeriums.
Das Förderprogramm ist auf Kauf oder Leasing von Neuwagen ausgerichtet.
Förderfähig sind beim Start der Förderung alle erstmals, im Inland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV)oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, PHEV) werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Für Brennstoffzellenfahrzeuge werden im Förderprogramm dieselben Fördersätze vorgesehen wie für Fahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb.
Quelle: BMUKN: Das Förderprogramm für Elektroautos / FAQ
E-Autos: Wer kriegt wie viel Förderprämie?
• Soziale Staffelung: Weniger Einkommen, höhere Prämie. Fair.
• Auch hier profitieren Familien von einem zusätzlichen Bonus.
• 100% elektrisch wird höher gefördert als Plug-in Hybrid.
• Die Förderung gilt sowohl für Kauf als auch für Leasing.
In diesen Tabellen finden Sie die Fördersummen auf einen Blick:
Rein elektrische Fahrzeuge
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts | Keine Kinder | Ein minderjähriges Kind | Zwei oder mehr minderjährige Kinder |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
| bis 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| bis 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| bis 85.000 € | Keine Förderung | 3.500 € | 4.000 € |
| bis 90.000 € | Keine Förderung | Keine Förderung | 4.000 € |
| über 90.000 € | Keine Förderung | Keine Förderung | Keine Förderung |
Plug-in Hybride und Range-Extender
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts | Keine Kinder | Ein minderjähriges Kind | Zwei oder mehr minderjährige Kinder |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
| bis 60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
| bis 80.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
| bis 85.000 € | Keine Förderung | 2.000 € | 2.500 € |
| bis 90.000 € | Keine Förderung | Keine Förderung | 2.500 € |
| über 90.000 € | Keine Förderung | Keine Förderung | Keine Förderung |
Wie erhält man die Förderprämie für E-Autos?
• Sie können sie ab Mai 2026 beim Bundesamt BAFA beantragen.
• Sie können die Prämie nur beantragen, wenn das Auto schon zugelassen ist.
• Das bedeutet: Sie zahlen den Betrag zunächst selbst und bekommen die Prämie später erstattet.
Was kostet mich das E-Auto mit Förderprämie?
Sie kaufen Ihr E-Auto:
Sie können die Fördersumme vom Kaufpreis abziehen, um eine Art Nettokaufpreis zu erhalten. Allerdings müssen Sie das Geld beim Kauf vorstrecken. Ihre Fördersumme entnehmen Sie den Tabellen oben.
Sie leasen Ihr E-Auto:
Sie erhalten die gleiche Fördersumme wie beim Kauf. Wenn Sie möchten, können Sie die Summe auf die Leasing-Raten oder eine eventuelle Leasingsonderzahlung umrechnen.
Welche Voraussetzungen muss Ihr E-Auto für die Förderung erfüllen?
• Das Zulassungsdatum liegt zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.12.2028.
• Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs erfolgen.
• Mindesthaltedauer des Fahrzeugs sind mind. 36 Monate. Wenn Sie das Auto früher verkaufen, müssen Sie die Förderung zurückgeben.
• Das Fahrzeug muss ein Neufahrzeug sein und erstmals in Deutschland zugelassen werden.
Weiter gibt es technische Voraussetzungen bezüglich CO₂-Emission (max. 60 g CO₂/km) und Reichweite (mind. 80 km). Unsere Verkaufsberater informieren Sie gerne über eventuell betroffene Modelle
Was müssen Sie sonst zur Förderung von E-Autos wissen?
• Für den Antrag benötigen Sie einige Unterlagen:
o die zwei letzten Steuerbescheide
o evt. Kindergeldnachweis
o bei Plug-in-Hybriden eine EU-Konformitätsbescheinigung
• Beim Haushaltseinkommen gilt der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide. Diese dürfen maximal 3 Kalenderjahre alt sein.
• Steuerbescheide können auch nachgereicht werden.
• Bei Rentnerinnen und Rentnern ohne Einkommenssteuererklärung können auch Rentenbezugsbescheinigungen oder eine Selbsterklärung eingereicht werden.
Zusammenfassung: So holen Sie Sich die Förderung für E-Autos!
- E-Auto kaufen oder leasen
- Nach der Zulassung online beim Bundesamt Förderantrag stellen
- Unterlagen hochladen
- Bewilligung abwarten und Förderprämie ausgezahlt bekommen
Oder ganz komfortabel mit einer Vollmacht und wir kümmern uns um alles!
Informieren Sie Sich zusätzlich beim Bundesumweltministerium
Wir hoffen, wir konnten Ihnen die wichtigsten Infos zur neuen Förderung von E-Autos nahebringen. Mit diesem Grundwissen können Sie nochmal die maßgeblichen Informationen auf der Seite des Bundesumweltministeriums nachlesen.
Noch ein Tipp: Wussten Sie, dass Sie als Besitzerin bzw. Besitzer eines reinen E-Autos weiteres Geld bekommen kannst? Das Zauberwort heißt THG-Prämie. Mehr Informationen finden Sie z.B. hier beim ADAC.