Vertragsbedingungen für Vorführ-, Miet- und Ersatzfahrzeuge

I. Pflichten des Überlassers

1. Gebrauchstauglichkeit:

Der Überlasser stellt dem Nutzer ein technisch intaktes und verkehrssicheres Fahrzeug zur Verfügung. Winterreifen sind jedoch ohne besondere Vereinbarung nicht geschuldet.

 

2. Versicherungsschutz

Das Fahrzeug ist für fahrlässig ganz oder teilweise selbst verursachte Schäden vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung von 1.000,00 EUR.

 

 

II. Pflichten des Nutzers

 

1. Kosten

Eine vereinbarte Schutzgebühr wird angerechnet, wenn der Nutzer ein Fahrzeug beim Überlasser erwirbt. Die Schutzgebühr ist im Voraus fällig. Eventuelle Kosten für Mehrkilometer sind bei Rückgabe fällig. Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Nutzers.

 

2. Nutzungszweck

Der Nutzer ist zum rechtmäßigen verkehrsüblichen Gebrauch des Fahrzeugs berechtigt. Es darf nicht zu motorsportlichen oder zu Testzwecken sowie zum gewerblichen Personenverkehr eingesetzt werden. Die Nutzung des Fahrzeugs außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Zustimmung des Überlassers (für jedes Land gesondert). Der Nutzer verpflichtet sich zum pfleglichen Umgang mit dem Fahrzeug. Rauchen im Fahrzeug ist untersagt.

 

3. Berechtigte Fahrer

Das Fahrzeug darf nur vom Nutzer sowie von im Leihvertrag benannten Personen geführt werden.

 

4. Reparaturen und Wartung

Für während der Nutzungsdauer erforderlich werdende Reparaturen und Wartungsarbeiten muss der Nutzer mit dem Überlasser Kontakt aufnehmen und dessen Weisung einholen.

 

5. Unfall

Im Falle eines Unfalles während der Nutzungsdauer ist der Nutzer verpflichtet, die Polizei hinzuzuziehen. Er muss den Überlasser schnellstmöglich, spätestens jedoch bei Fahrzeugrückgabe, informieren und ihm alle regulierungsrelevanten Informationen zur Verfügung stellen (insbes. Name, Anschrift von Halter und Fahrer des Unfallgegners, Kfz-Kennzeichen und Versicherung des unfallbeteiligten Fahrzeugs, Unfallort, -zeit und -datum, etwaige Zeugen, Unfallhergang).

 

6. Rückgabe des Fahrzeugs

Das Fahrzeug ist vom Nutzer zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückzugeben. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung gehen entstehende Rückholkosten zu Lasten des Nutzers. Normale Abnutzung durch den vertragsgemäßen Verbrauch ist durch die Leihvereinbarung abgegolten. Sonstige Verschlechterungen gehen zu Lasten des Nutzers, soweit nicht eine Versicherung eintrittspflichtig ist.

 

 

III. Haftung des Überlassers
Soweit keine oder keine ausreichende Deckung aus vom Überlasser abgeschlossener Versicherung besteht, haftet der Überlasser für durch ihn verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

IV. Haftung des Nutzers

 

1. Schäden

 

Der Nutzer haftet unbeschränkt für alle von ihm oder von berechtigten Fahrern und Nutzern am Entleihobjekt verursachten Schäden. Diesbezüglich an den Überlasser gezahlte Versicherungsleistungen werden auf den Anspruch des Nutzers gegen den Überlasser angerechnet. Bei Unfallschäden gilt ergänzend: Im Falle grober Fahrlässigkeit haftet der Nutzer trotz Vollkaskoversicherung in einem seinem Verschulden entsprechenden Verhältnis. Das gleiche gilt für ein Verschulden des berechtigten Fahrers.

 

2. Buß- und Verwarnungsgelder, Geldstrafen

Für alle Folgen von Verkehrsverstößen, die während der Nutzungsdauer begangen wurden, haftet der Nutzer.

 

 

V. Gerichtsstand, Rechtswahl
Als Gerichtsstand wird der Sitz des Überlassers vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist, – insbesondere, wenn der Nutzer ein Kaufmann ist. Für alle Ansprüche aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht.

 

 

VI. Warndatei, Datenschutz

 

1. Der Nutzer erklärt sein Einverständnis, daß der Überlasser alle notwendigen Vertragsdaten für die Abwicklung einschließlich der fiskalisch erforderlichen Aufbewahrung im Rahmen datenschutzrechtlicher Bestimmungen speichert. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn und soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Nutzers oder der Allgemeinheit erforderlich ist und so weit schutzwürdige Belange des Überlassers nicht beeinträchtigt werden.

 

 

2. Der Nutzer erklärt sein Einverständnis, daß der Überlasser Unregelmäßigkeiten aus dem Leihvorgang, die von strafrechtlicher Relevanz sind, über den Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV), zur Zeit Grafenberger Allee 363, 40235 Düsseldorf, an die Warndatei WANDA, c/o Fa. Robert Krichenbauer elektronische Informationssysteme GmbH, Weiden, weiterleitet. Der Nutzer darf auch entsprechende Auskünfte bei der Warndatei einholen. Der Überlasser kann bei dem Nutzer oder beim BAV stets Auskunft hinsichtlich über ihn gespeicherter Daten einholen.